Verkaufsbedingungen
PRÄAMBEL : Jede Bestellung impliziert automatisch die bedingungslose Annahme des KUNDEN zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, unter Ausschluss aller anderen vom KUNDEN ausgehenden Dokumente, insbesondere der allgemeinen Kaufbedingungen, auf die dieser sich berufen möchte, und dies auch dann, wenn ADOC Solutions ist sich dessen bewusst.
ARTIKEL 1 : BESTELLUNG
1.1 Alle Bestellungen, einschließlich telefonischer Bestellungen, müssen am selben Tag vom KUNDEN per Post, E-Mail, Fax, Brief mit Angabe der Lieferzeit, Angaben zur Ware und des vereinbarten Preises bestätigt werden.
1.2 Der Kaufvertrag wird erst dann perfekt, wenn das Unternehmen ADOC Solutions eine „Auftragsbestätigung“ sendet, in der die Bedingungen der Bestellung des KUNDEN einschließlich der allgemeinen Verkaufsbedingungen von ADOC bestätigt werden. Solutions und alle damit verbundenen Wartungsverträge.
ARTIKEL 2 : STORNIERUNG
2.1 Jeder Antrag auf Änderung oder Stornierung einer Bestellung muss schriftlich gestellt und an ADOC Solutions gesendet werden.
2.2 Eine Stornierung einer Bestellung kann erst nach schriftlicher Zustimmung von ADOC Solutions berücksichtigt werden. Der Käufer trägt die Entschädigung für die Rücknahme, d. H. 10% des Betrags ohne Steuern der Bestellung, zuzüglich 1% pro Tag seit Versand der Bestellung.
2.3 In jedem Fall erfolgt die Annahme oder Ablehnung der Stornierung durch ADOC Solutions per Einschreiben mit Empfangsbestätigung.
ARTIKEL 3 : PREIS
3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne Steuern, ohne Rabatt, Porto und Verpackung extra.
3.2 Die in Rechnung gestellten Preise sind die auf dem „Bestellformular“ oder der „Auftragsbestätigung“ angegebenen.
ARTIKEL 4 : FRISTEN
4.1 Lieferzeiten sind Richtwerte.
4.2 Die Fristen beginnen mit dem Tag, an dem ADOC Solutions über alle technischen, rechtlichen und finanziellen Elemente verfügt, die zur Ausführung der Bestellung erforderlich sind. Es kann keine Entschädigung für Verspätungen erforderlich sein.
ARTIKEL 5 : LIEFERUNG
5.1 Lieferung bedeutet den Eingang der Ware beim KUNDEN.
Dies wird durch die Unterschrift des nicht reservierten Lieferberichts durch den KUNDEN erreicht.
5.2 Verzögerungen bei der Lieferung, die einem Lieferanten von ADOC Solutions zuzurechnen sind, können nicht zur Stornierung der Bestellung führen. ADOC Solutions kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dieser Verzögerung ergeben. Wenn jedoch ein Monat, nachdem eine formelle Mitteilung nicht erfolgreich war, die Lieferung aus einem anderen Grund als einem Fall höherer Gewalt nicht stattgefunden hat, kann der Verkauf auf Antrag der einen oder anderen Partei entschieden werden. Der Käufer kann die Rückzahlung seiner Anzahlung unter Ausschluss sonstiger Entschädigungen oder Schäden erhalten.
5.3 Jede Verzögerung der Lieferung aufgrund eines für höhere Gewalt charakteristischen Faktums führt nach Wahl von ADOC Solutions entweder zur vollständigen Kündigung des Vertrags oder zur Verlängerung der Lieferzeiten, ohne dass eine Partei Anspruch auf keine Entschädigung erheben kann .
5.4 Keine der Parteien hat ihre vertraglichen Verpflichtungen insoweit verletzt, als ihre Nichterfüllung auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Folgendes gilt als höhere Gewalt, die den Verkäufer von seiner Lieferpflicht befreit: Krieg, Aufruhr, Feuer, Streiks, Unfälle und die Unmöglichkeit der Lieferung. Höhere Gewalt entbindet die Partei, die sich auf sie beruft, nur dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen, soweit und während der Zeit, in der sie daran gehindert wird, diese auszuführen. Jede Partei trägt die Last aller ihr zustehenden Kosten, die sich aus dem Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt ergeben. Die von einem Fall höherer Gewalt betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich per Fax, bestätigt durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung, unter Angabe aller erforderlichen Begründungen. Die Gegenpartei behält sich das Recht vor, die Realität der Tatsachen zu überprüfen und zu überprüfen. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unternimmt alle Anstrengungen, um die daraus resultierenden schädlichen Auswirkungen zu minimieren.
Für den Fall, dass das Ereignis, das zu höherer Gewalt führt, länger als fünfzehn Tage andauert und eine der Parteien nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, kann die andere Partei den Vertrag ohne Entschädigung entschädigen von der anderen Partei angerufen werden. Anzahlungen werden sofort zurückerstattet.
ARTIKEL 6 : AUFBEWAHRUNG DER EIGENTUMSKLAUSEL - ÜBERTRAGUNG VON RISIKEN
6.1 Gemäß dem Gesetz Nr. 80-335 vom 12. Mai 1980 werden alle Waren von ADOC Solutions gegen deren vollständige Bezahlung geliefert und verkauft. Die Nichtzahlung, auch nur teilweise, ermächtigt ADOC Solutions, seine Waren nach formeller Mitteilung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung vom Käufer zurückzugewinnen, was innerhalb von acht Tagen nach Erhalt erfolglos geblieben ist.
6.2 Abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuchs überträgt die Lieferung von Waren Risiken auf Kosten des KUNDEN.
ARTIKEL 7 : GARANTIE UND SCHUTZ VON WAREN
7.1 Sofern nicht anders angegeben, werden Aufträge in Übereinstimmung mit den Standards und Spezifikationen des Herstellers, sofern vorhanden, und mit üblichen Toleranzen in der aktuellen Qualität und ohne Rücksicht auf die besondere Verwendung, für die der Käufer sie beabsichtigt, ausgeführt.
7.2 In jedem Fall profitiert der KUNDE von den Bestimmungen der Artikel 1641 ff. Des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf die gesetzliche Garantie und gegen versteckte Mängel.
7.3 Es wird keine Garantie fällig, wenn der Mangel oder die Verschlechterung auf eine schlechte Wartung, Misshandlung der Ware durch den KUNDEN oder auf Ereignisse zurückzuführen ist, die den Charakter höherer Gewalt gemäß Artikel 5.4 haben.
7.4 ADOC Solutions kann auch eine herkömmliche Garantie für die verkauften Geräte anbieten. Diese Garantie bezieht sich auf bestimmte Geräte und ist Gegenstand eines speziellen Garantievertrags für die verkauften Geräte.
ARTIKEL 8 : EMPFANG VON WAREN - FEHLERHAFTE KONFORMITÄT
8.1 Bei Verlust, Ersatz oder Beschädigung im Zusammenhang mit dem Transport hat der KUNDE den TRÄGER innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu informieren. Eine Kopie des an den CARRIER adressierten Schreibens muss innerhalb der gleichen Frist an ADOC Solutions gesendet werden.
8.2 Wenn der KUNDE nach Erhalt der Ware feststellt, dass die Ware nicht der Bestellung entspricht oder beschädigt ist, muss er ADOC Solutions innerhalb von acht (8) Werktagen nach Lieferung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren.
8.3 Andernfalls hat der KUNDE die Lieferung vorbehaltlos angenommen.
8.4 Jeder Abnahmebericht, der die Lieferung von Konfigurations- oder Anwendungsentwicklungen genehmigt, die nicht angefochten werden oder für die keine Reservierung erwähnt wurde, innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt als vom Kunden bestätigt. Die diesem Belegbericht zugeordnete Rechnung ist daher für den Kunden nicht mehr fraglich.
8.5 Die mangelnde Übereinstimmung eines Teils der Lieferung befreit nicht von der Verpflichtung, alle Waren zu bezahlen, für die kein Streit besteht.
8.6 Jede Rechnung, die beim Kunden eingeht und nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen angefochten wird, gilt als konform und kann daher nicht Gegenstand eines Rechtsstreits oder einer Beschwerde sein.
8.7 Die Rücksendung von Waren erfolgt auf Kosten des Käufers und bedarf der vorherigen Zustimmung von ADOC Solutions (Rückgabeschein).
In diesem Fall muss die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Jede andere Rücksendung wird abgelehnt.
ARTIKEL 9 : ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - VERZÖGERUNGSZINS
9.1 Die Zahlung der Ware erfolgt nach Erhalt der Rechnung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Bei Nichtzahlung an dem auf der Rechnung angegebenen Datum und nach zwei (2) nicht erfolgreichen Inkassomeldungen haftet der KUNDE für pauschale Inkassostrafen in Höhe von 50 € ohne Steuern.
9.3 Bei Nichtzahlung an dem auf der Rechnung angegebenen Datum und nach erfolgloser vorheriger formeller Mitteilung haftet der KUNDE automatisch für die Anwendung verspäteter Zinsen in Höhe des doppelten Zinssatzes. Legal prorata temporis (Gesetz 92-1442) vom 12.31.92).
9.4 Bei Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel bleiben die gezahlten Einlagen vom Verkäufer als feste Entschädigung für die vollständige oder teilweise Nichtzahlung und als Gegenleistung für die Wertminderung der Ware erworben.
ARTIKEL 10 : STRAFKLAUSEL
Wenn der Mangel des KUNDEN eine gütliche oder gerichtliche Rückforderung erforderlich macht, verpflichtet sich der KUNDE, zusätzlich zu dem von ihm normalerweise und rechtlich zu zahlenden Kapital, den Kosten, Aufwendungen und Bezügen eine Entschädigung in Höhe von 15% des Kapitalbetrags einschließlich der Steuer auf die Schuld zu zahlen und dies als vertraglicher und fester Schadenersatz.
Artikel 11 : Nichtigkeit einer Klausel
Wenn sich herausstellt, dass eine der Klauseln dieser allgemeinen Bedingungen null ist oder aufgehoben wird, werden die anderen Klauseln daher nicht aufgehoben.
ARTIKEL 12 : GERICHTSSTAND
Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Ausführung dieser Geschenke, selbst im Falle eines Garantieanrufs oder mehrerer Angeklagter, ist das Handelsgericht von NANTES allein zuständig.
ARTIKEL 13 : GEISTIGES EIGENTUM
Jede der Parteien stellt sicher, dass sie über die für die Erbringung und Nutzung der Dienste erforderlichen Rechte verfügt. Sofern nicht anders angegeben, behält sich jede Partei das vollständige Eigentum an den Beschreibungen, Software, Plänen, Zeichnungen und anderen Dokumenten sowie den für sie spezifischen Methoden, Know-how und Softwaretools vor. Im Falle einer Klage eines Dritten, in der behauptet wird, dass im Rahmen des Vertrags verwendete Elemente des geistigen und / oder gewerblichen Eigentums ein Patent oder ein anderes gewerbliches und / oder geistiges Eigentum verletzen, hat die Partei die streitigen Elemente zur Verfügung gestellt ist allein verantwortlich für die Verteidigung der Streitbeilegung. Im Rahmen der von ADOC SOLUTIONS angebotenen Dienstleistungen werden technische und menschliche Prozesse implementiert , um die Anforderungen des KUNDEN zu erfüllen. Die Details dieser personalisierten Dienste dürfen vom KUNDEN nicht zu Reproduktionszwecken mitgeteilt werden. Dieses Detail bleibt Eigentum von ADOC SOLUTIONS. Der Vertrag beinhaltet keine Übertragung von geistigen und / oder materiellen Eigentumsrechten auf die Elemente, die den Vertragsparteien gehören oder für die sie eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht erhalten haben und die im Rahmen des Rahmens verwendet oder der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht werden der unter den Vertrag fallenden Dienstleistungen. Wenn bestimmte Elemente von ADOC Solutions dem KUNDEN zur Verfügung gestellt werden und zur Gewährleistung der Vertragserfüllung erforderlich sind, bleiben sie in jedem Fall Eigentum von ADOC Solutions. Aus diesem Grund gewährt ADOC SOLUTIONS dem KUNDEN für diese Elemente eine nicht exklusive, nicht übertragbare und unwiderrufliche Benutzerlizenz.
ARTIKEL 14 : OPT'IN
Alle Bestellungen implizieren die Zustimmung des KUNDEN, Newsletter und andere Briefe von ADOC Solutions zu erhalten.
In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, auf die Website www.adoc-solutions.eu zuzugreifen und diese zu korrigieren.